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BREMER KONZERN Grundsatzerklärung zur Beachtung der Menschenrechte nach § 6 Abs. 2 LkSG
1 Grundlegende Position  

Menschlichkeit, Verantwortung für Mensch und Natur, Gemeinschaft sind Werte, die das Handeln bei BREMER AG auszeichnen. BREMER sorgt für Wertschöpfung, Wachstum und Existenzerhaltung. Leidenschaft am Bauen, Ressourcen optimal nutzen, Werte schaffen, Familiensinn, Solidargemeinschaft, Verlässlichkeit, Partnerschaft, dauerhafte Bindung, Menschen so zu behandeln, wie sie behandelt werden wollen, das alles treibt uns an und ist Bestandteil unserer Unternehmensmission.  Diese Werte bestimmen den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. BREMER übernimmt Verantwortung für die Nachhaltigkeit seines Verhaltens, im unternehmerischen, ökologischen und sozialen Bereich. Wir handeln verantwortungsbewusst gegenüber unseren Kollegen und Geschäftspartnern sowie der Gesellschaft und der Umwelt.  
BREMER  bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt und ist sich der Verantwortung in den globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten bewusst. Wir erkennen die Verantwortung an, alle international anerkannten Menschenrechte zu achten  und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Es ist die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen und zu gewährleisten. BREMER arbeitet gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Stakeholdern daran, Menschenrechte zu fördern und engagiert sich für partnerschaftliche Geschäftspraktiken und gute Arbeits- und Lebensbedingungen.   
Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze zur Beachtung der Menschenrechte und Umwelt gelten in der BREMER AG, einschließlich aller ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungen im In- und Ausland, und sind von Vorstand, Geschäftsführungen und allen Mitarbeitenden bei der Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben einzuhalten. BREMER erwartet die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten von allen Geschäftspartnern. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten ist die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit BREMER.   
Die Grundlage der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bilden unter anderem die internationalen Regelungswerke, zu denen sich BREMER bekennt:   
die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)  

  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)  
  • ·die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und 

Sozialstandards  

  • die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CRC)  
  • die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)  
  • die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)  

 

2 Verantwortung und Anspruch 

BREMER respektiert und beachtet die Menschenrechte der Mitarbeitenden und erwartet die Achtung der Menschenrechte auch von Geschäftspartnern und Lieferanten. Die Einhaltung des jeweils höchst geltenden Standards von lokalen Gesetzen und die Anforderungen der ILO-Kernarbeitsnormen wird erwartet. Grundlage  der Regeln zur Beachtung der Menschenrechte und die Grundvoraussetzung der Zusammenarbeit bildet der BREMER CODE OF CONDUCT.  Dieser  ist die Grundlage der Zusammenarbeit.   
Hierbei gelten insbesondere folgende Grundsätze:  
 

1. Arbeit und Menschenrechte  
BREMER beachtet und  bewahrt die Menschenrechte der Mitarbeitenden und behandelt diese mit Würde und Respekt. Dies gilt für alle Arbeitskräfte, einschließlich Zeit- und Projektarbeitende, Werksstudierende sowie Leiharbeitende. Darüber hinaus für jedwede soziale Interaktion zwischen BEMER und Kunden, Nachunternehmern, Lieferanten oder Dienstleistern. Hierzu gehört die Einhaltung der im Code of Conduct definierten folgenden Punkte: Zulässige Arbeitszeiten, sichere und eindeutig geregelte Beschäftigungsverhältnisse, angemessene Vergütung, Arbeitssicherheit und -schutz, das Recht zur Vereinigungsfreiheit, das Verbot von Kinderarbeit und der Schutz Minderjähriger, die freie Beschäftigungswahl, das Verbot von Diskriminierung sowie eine menschenwürdige Behandlung.   
2. Gesundheit und Sicherheit  
BREMER verpflichtet sich zur Wahrung einer Arbeitsatmosphäre, die die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz sicherstellt. Hierzu gehört unter anderem: Sicherheit am Arbeitsplatz, geregelte Notfallvorsorge, Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Gefahrenprävention, Ausgleich bei körperlich belastenden Arbeiten, Maschinensicherung sowie Mitarbeiterinformation zu Gesundheit, Gesundheitsvorsorge und Sicherheit.  
3. Umwelt- und Klimaschutz  
BREMER ist sich der Verantwortung gegenüber der Umwelt stets bewusst und hat den Anspruch die Umwelt langfristig zu schützen und so für zukünftige Generationen zu bewahren. Hierzu gehören sparsamer Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen, sorgsamer Umgang mit Gefahrstoffen, Tierschutz, Produktlebenszyklus, Umweltgenehmigungen, Klimaschutz sowie die Reduktion von Verpackungsmüll.  
4. Faires Marktverhalten  
BREMER ist sich den nachfolgenden ethischen Standards bewusst und richtet sein unternehmerisches Handeln entsprechend aus. Hierzu gehören ethisches Wirtschaften, Verhalten im Wettbewerb, Beschwerdemechanismus, Datenschutz & Datensicherheit sowie der sorgsame Umgang mit Interessenskonflikten.  
Diese Grundsätze sind im Code of Conduct verankert und Teil unserer vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern. BREMER erwartet und verlangt von seinen Geschäftspartnern, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen in der Lieferkette einzuhalten, weiterzugeben und ihre Einhaltung laufend zu beachten.
 

Zu diesem Zweck bildet der Code of Conduct für Geschäftspartner auch die Grundlage für das Zustandekommen einer neuen und den Erhalt einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Die Achtung der Menschenrechte ist für die Grundvoraussetzung für jede Zusammenarbeit.   
Die Achtung der Menschenrechte und die Prävention von Menschenrechtsverletzungen sind im Rahmen der Ausgestaltung der Regelungen innerhalb der Lieferketten kontinuierlich zu bewerten und wo notwendig zu verbessern. 

3 Risikoanalyse und Maßnahmen   

BREMER richtet ein Risikomanagement ein und führt Risikoanalysen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten innerhalb des eigenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs und bei seinen unmittelbaren Zulieferern durch. Dabei wird auf interne und externe Daten zur Risikobewertung zurückgegriffen. Die Komplexität und der Umfang nationaler und internationaler Lieferketten erfordern den Einsatz technischer Lösungen, die die Identifizierung, Verifizierung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken unterstützen.   
Das Risikoanalysesystem ermöglicht eine Ermittlung der individuellen Risiken der Geschäftspartner, sowohl für bestehende als auch für neue Lieferanten. Auf Basis der allgemeinen Zuliefererangaben – insbesondere Herkunftsland und Branche – erfolgt eine abstrakte Risikoanalyse basierend auf einer Vielzahl anerkannter Indizes und Studien externer Experten. Aus diesen Daten ergibt sich eine Risikoeinstufung der Geschäftspartner. Auf der Grundlage von Selbstbewertungen der Lieferanten, eigener Prüfungen, nachgewiesener Zertifizierungen und eigener Erkenntnisse aus Kontrollen oder Geschäftsvorgängen werden Geschäftspartner auf konkrete menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken überprüft. Dabei wird nicht nur das Herkunftsland und die Branche, sondern auch das individuelle Umfeld des Geschäftspartners bewertet.  
3.1 Umgang mit prioritären Risiken   
BREMER ist bewusst, dass die Beauftragung und Vergabe von Bau-Dienstleistungen bei Nachunternehmern – insbesondere Arbeitssicherheit (z.B. Lärm, Absturz oder der Umgang mit potenziell gesundheitsschädlichen Materialien), illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, die Unterschreitung von Mindestlohnansprüchen, angemessene Unterbringung – menschenrechtsbezogenen Risiken bergen können und durch angemessene und effektive Maßnahmen verhindert werden müssen. Daher gilt für alle externen Dienstleister bzw. Nachunternehmern auf Baustellen und in den Produktionsbereichen der BREMER Gesundheits- und Arbeitsschutz, der vertraglich vereinbart ist und zum Schutz aller Arbeitenden sowohl von Nachunternehmern als auch eigenen Mitarbeitenden dient. Grundsätzlich werden neue Mitarbeitende über eine Erstunterweisung zum Arbeitsschutz im Unternehmen oder auf der Baustelle eingeführt. Danach erfolgen die Unterweisungen während der Arbeitszeit über ein datenbankgestütztes Online-Training, wie z.B. EASI-Control, welches die Arbeit der Sicherheitsfachkräft in den jeweiligen Unternehmen ergänzt. Die Koordination des Arbeitsschutzes auf den Baustellen erfolgt durch die Bauleitung unterstützt durch den SiGeKo. 
 

In den Werken und Bürostandorten wird dieses durch Mitarbeitende des Bereiches Arbeitsschutz durchgeführt und überwacht. Maßnahmen zur Minimierung von Risiken in Bezug auf Schwarzarbeit und Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns umfassen die verpflichtende Abgabe einer Mindestlohnerklärung seitens der Geschäftspartner.    
BREMER ist sich bewusst, dass das Bauwesen zu einem der ressourcenintensivsten Wirtschaftszweige weltweit gehört und umweltspezifische Risiken durch die Nutzung nicht wiederbringbarer Ressourcen und Flächenversiegelung bzw. -verbrauch birgt. Zu diesen Risiken gehören unter anderem bislang häufig noch unvermeidbare, aber umweltschädigende CO2-Emissionen durch die betrieblichen und kundenspezifischen Bau– und Geschäftstätigkeiten, sowie die Nutzung von Gebäuden. BREMER hat in der Vergangenheit daran gearbeitet und wird dies auch zukünftig tun, Bauteile, die Bauabwicklung und Prozesse so zu optimieren, dass Bauwerke möglichst ressourcenschonend realisiert werden.   
Durch die industrielle Produktion von Fertigteilen und Bauteilen verwirklicht BREMER  eine Reduzierung von Ressourceneinsatz gegenüber herkömmlichen Bauweisen sowie die Reduzierung von Baumüll und Abfällen (z.B. durch Wieder- und Weiterverwertung von Baustoffen). Durch einen optimierten Materialeinsatz und moderne Produktionsweisen werden gegenüber konventionellen Bauweisen CO₂-Emissionen eingespart. Hinzu kommen eine kürzere Bauzeit, was zu geringerer Lärmbelastung von Anliegern und Umwelt der Baustellen führt. BREMER sucht ständig nach neuen Wegen und Verfahren den Ressourcen- und Energieverbrauch und somit CO2 -Emissionen, z.B. auch durch erhöhte Nutzung von Bahntransporten zu reduzieren.   
Mit Hilfe von Nachhaltigkeitszertifizierungen wie DNGB sollen Gebäude mit messbaren und damit vergleichbaren Kriterien umweltverträglicher errichtet und in Zukunft betrieben werden.  
Der BREMER Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die einzelnen Schritte und zeigt letztendlich auch die Fortschritte der eingeleiteten Maßnahmen auf.
Im Falle des Eintritts prioritär festgestellter Risiken leitet BREMER umgehend Abhilfemaßnahmen nach Identifizierung eines Verstoßes ein. In Abhängigkeit der Art des Verstoßes werden zielgerichtet Vorgehensweisen und Abhilfemaßnahmen eingeleitet, um Verstöße zu beenden und regelwidriges Verhalten zu beenden. 
Für die Bekämpfung und Abstellung von Verstößen wird eine unternehmensinterne Zuständigkeit begründet, die die erforderlichen Prozesse einrichtet, die Erfolgsziele definiert und umsetzt. Jede Abhilfemaßnahme enthält einen konkreten Zeitplan und kann mit Zwischenzielen versehen werden. Die systemgestützten Maßnahmenprozesse vernetzen alle relevanten Akteure.  

 

4 Beschwerdeverfahren

Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes Beschwerdeverfahren, das für alle Betroffenen in der Lieferkette – von Mitarbeitenden, über Zulieferer bis hin zu Dritten, die durch eigene oder die Aktivitäten der Zulieferer, Nachunternehmer usw. beeinträchtigt werden – zugänglich ist. Dabei ist wichtig, dass Hinweise anonym und vertraulich abgegeben werden können.  
Die Abgabe eines Hinweises kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:  
 

Das webbasierte Hinweisgebersystem, bei BREMER bewusst an einen externen Dienstleister ausgegliedert, berücksichtigt die Komplexität der Lebenssachverhalte. Jegliche Zugangsschwelle ist niedrig gesetzt, um die Abgabe von Hinweisen so einfach wie möglich zu gestalten.   
Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig. Der mit der Bearbeitung von Hinweisen befasste Dienstleister unterliegt im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen; seine Neutralität, auch durch die Unabhängigkeit von BREMER, ist gewahrt. Jede Beschwerde löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess aus, an dem die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht. Eingereichte Hinweise und Beschwerden werden im Rahmen der Risikoanalyse berücksichtigt.  

5 Verantwortlichkeiten  

BREMER hat einen Arbeitskreis LkSG benannt, der aus den Fachabteilungen Recht und Compliance, dem Einkauf  und dem Controlling besteht. Der Arbeitskreis koordiniert die Risikoanalyse in Bezug auf die Beachtung der Menschenrechte für den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferkette, überwacht die Einhaltung der Regeln und führt künftig regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen durch. Die Geschäftsführung wird über die Ergebnisse regelmäßig informiert.   
Die Sorgfaltspflichten werden innerhalb von BREMER in der gesamten Organisationsstruktur verankert. Alle Unternehmensbereiche der BREMER Gruppe werden in die Umsetzung, Einführung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen einbezogen und haben dieses umzusetzen. Die Verantwortung für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt liegt im Wesentlichen bei der jeweiligen Geschäftsführung/Leitung im Unternehmen und ist aufgabenspezifisch implementiert. Es erfolgt die Verankerung der Sorgfaltspflichten durch die Festlegung von Aufsichts- und Koordinationszuständigkeiten auf Ebene der Geschäftsleitung. Gesamtverantwortlich für die Umsetzung der                  menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten ist die Geschäftsführung. 
Die Gesamtverantwortung für die Beachtung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten liegt beim BREMER Vorstand. Dieser wird die Einhaltung der gesetzten Vorgaben zur Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des LkSG und deren Umsetzung regelmäßig kritisch überprüfen und auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung hinwirken.    

6 Dokumentations- und Berichtspflicht  

Die Umsetzung aller Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert. Über zentrale Risikomanagementsystem werden sämtliche Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen erfasst.   
BREMER bekennt sich zu einer offenen Kommunikation zu den sich aus dem LkSG ergebenden Pflichten und Zielsetzungen. Durch Veröffentlichung entsprechender Berichte werden mindestens jährlich identifizierte Risiken, ergriffene Maßnahmen zur Minderung der erkannten Risiken und die erzielten Resultate bekanntgemacht. 

Der Vorstand

Torsten Schuff

Vorstand

Matthias Molter

Vorstand

Michael Dufhues

Vorstand